Unfallgutachten
Unfallgutachten Düsseldorf – unabhängig, beweissicher, kostenlos für Geschädigte
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen KFZ-Sachverständigen. Wir dokumentieren den kompletten Schaden neutral und sichern jeden Anspruch – von der Reparatur bis zur Wertminderung.
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung
- Besichtigung vor Ort – zu Hause, in der Firma oder in der Werkstatt
- Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden
- Versand an Versicherung, Anwalt und Werkstatt inklusive

Das ist enthalten
Schadenhöhe & Reparaturweg
Kalkulation der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben mit Ersatzteil- und Lackierpositionen.
Merkantile Wertminderung
Ermittlung des Wertverlusts, den Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält.
Wiederbeschaffungs- & Restwert
Marktgerechte Werte inklusive regionaler Restwertangebote – Grundlage bei Totalschaden.
Ausfallzeit & Nutzungsausfall
Nachvollziehbare Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer für Mietwagen oder Nutzungsausfall.
Foto- & Beweisdokumentation
Lückenlose Bilddokumentation aller Schäden, Kennzeichen, Kilometerstand und Fahrzeugidentifikation.
Vorschäden-Prüfung
Abgrenzung von Alt- und Neuschäden, damit die Versicherung nicht unberechtigt kürzt.
Fragen zu Ihrem Fall?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp – wir klären kurz, was zu tun ist.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens. Für Sie entstehen dann keine Kosten. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen – der Gutachter der gegnerischen Versicherung vertritt nicht Ihre Interessen, sondern die seines Auftraggebers.
Nur bei Bagatellschäden unter rund 750 Euro genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten. Wir prüfen kostenlos, welche Variante in Ihrem Fall die richtige ist.
Auch bei Teilverschulden lohnt der Anruf: Das Gutachten wird dann anteilig erstattet, entsprechend der Haftungsquote. Tragen Sie die Schuld selbst, greift je nach Vertrag Ihre Vollkaskoversicherung. Und wenn keine Versicherung einspringt, finden wir eine Lösung, mit der Sie leben können – sprechen Sie uns einfach an, bevor Sie das Thema abhaken.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Beauftragen Sie das Gutachten, bevor die gegnerische Versicherung einen eigenen Sachverständigen schickt. Wer zuerst einen neutralen Befund vorlegt, verhandelt aus der besseren Position.

Warum ein eigenes Gutachten so wichtig ist
Ein Gutachten der Gegenseite fällt erfahrungsgemäß niedriger aus. Wertminderung wird übersehen, Ersatzteile werden abgewertet, Ausfallzeiten verkürzt. Mit einem eigenen, unabhängigen Gutachten haben Sie eine belastbare Grundlage für die volle Schadenregulierung.
Der Unterschied liegt oft nicht in der reinen Reparatursumme, sondern in den Positionen daneben: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungskosten, Beilackierung, Ersatzteilzuschläge. Genau diese Posten machen in der Summe häufig einen vierstelligen Betrag aus.
Ein weiterer Punkt wird unterschätzt: Ein vollständiges Gutachten dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs vor der Reparatur beweissicher. Kommt es später zum Streit über den Umfang des Schadens oder über angebliche Vorschäden, haben Sie eine neutrale Grundlage in der Hand.
- Anspruch auf Wertminderung wird korrekt beziffert
- Fiktive Abrechnung möglich – Sie entscheiden, ob repariert wird
- Beweissichere Dokumentation, falls es zum Rechtsstreit kommt
- Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Abgrenzung von Alt- und Neuschäden, damit die Versicherung nicht unberechtigt kürzt

Reparatur, fiktive Abrechnung oder Totalschaden?
Nach der Begutachtung haben Sie in der Regel mehrere Wege. Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie das Fahrzeug reparieren lassen und die Kosten gegen Rechnung abrechnen. Sie können sich den im Gutachten ermittelten Betrag aber auch netto auszahlen lassen, ohne zu reparieren – das nennt man fiktive Abrechnung. Die Mehrwertsteuer wird dabei nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur ersetzt.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt wirtschaftlicher Totalschaden vor. Abgerechnet wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres beschädigten Fahrzeugs. Beide Werte ermitteln wir im Gutachten nachvollziehbar.
Liegen die Reparaturkosten nur wenig über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur trotzdem durchsetzbar sein. Die Rechtsprechung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Instandsetzung bis etwa 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, wenn das Fahrzeug fachgerecht repariert und anschließend weitergenutzt wird. Wir weisen im Gutachten aus, ob Ihr Fall in diesen Bereich fällt.
Beim Restwert lohnt Aufmerksamkeit. Versicherer legen gerne Angebote überregionaler Restwertbörsen vor, die deutlich über dem regionalen Marktpreis liegen. Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung jedoch der Markt, der Ihnen tatsächlich zugänglich ist. Wir ermitteln den Restwert daher auf Basis regionaler Angebote.
Nutzungsausfall, Mietwagen und weitere Ansprüche
Solange Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit oder in der Werkstatt ist, steht Ihnen Ersatz für den Ausfall zu. Sie haben die Wahl zwischen einem Mietwagen und einer pauschalen Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag, an dem Sie das Fahrzeug nicht nutzen können.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter und wird anhand anerkannter Tabellen bestimmt. Grundlage ist die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer – ohne diese Angabe fehlt der Versicherung die Rechenbasis, und die Erstattung fällt niedriger aus oder bleibt ganz aus.
Daneben gibt es weitere Positionen, die häufig übersehen werden: Abschleppkosten, Standgebühren, An- und Abmeldekosten bei Totalschaden, Kosten für ein Ersatzfahrzeug bis zur Wiederbeschaffung sowie eine Unkostenpauschale für Telefonate und Schriftverkehr. Wir benennen im Gutachten, was in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Bitte beachten Sie: Wir erstellen das technische Gutachten und beziffern die Schadenhöhe. Die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche gehört in die Hände eines Verkehrsrechtsanwalts – bei unverschuldetem Unfall trägt auch dessen Kosten die Gegenseite.
Gutachten für alle Fahrzeugarten
Wir begutachten nicht nur PKW. Auch Motorräder, Transporter, Wohnmobile und LKW nehmen wir auf – jeweils mit den Besonderheiten, die diese Fahrzeuge mitbringen.
Beim Motorrad zählen häufig Anbauteile, Verkleidung, Rahmen und Gabel, und schon kleine Verformungen können sicherheitsrelevant sein. Bei Wohnmobilen kommt es auf den Aufbau an: Dichtigkeit, Feuchtigkeitsschäden, Möbelbau und die Frage, ob nach dem Schaden noch alles verwindungssteif ist. Transporter und LKW werden gewerblich genutzt, hier steht neben dem Sachschaden meist der Ausfall im Vordergrund, oft mit Aufbauten, Ladeflächen oder Kühleinrichtungen.
Auch die Wertermittlung unterscheidet sich: Für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge gelten eigene Märkte, und ein Motorrad verliert nach einem Unfall anders an Wert als ein Mittelklassewagen. Wir berücksichtigen das bei Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung.
- PKW aller Marken, vom Kleinwagen bis zur Oberklasse
- Motorräder, Roller und Leichtkrafträder
- Transporter und leichte Nutzfahrzeuge
- Wohnmobile, Kastenwagen und Caravans
- LKW und Fahrzeuge mit Aufbauten
Auf dem aktuellen Stand – bei Technik und Rechtsprechung
Ein zu niedrig angesetztes Gutachten kostet Sie bares Geld. Deshalb prüfen wir jede Position, die Ihnen zusteht – und dafür muss man beides kennen: die Technik moderner Fahrzeuge und die aktuelle Rechtsprechung zur Schadenregulierung. In beidem bilden wir uns kontinuierlich weiter.
Das wirkt sich unmittelbar auf Ihr Gutachten aus. Wer die aktuellen Herstellervorgaben und Reparaturwege kennt, kalkuliert vollständig statt pauschal. Und wer die Rechtsprechung verfolgt, weiß, welche Positionen erstattungsfähig sind und wie sie begründet sein müssen, damit die Versicherung sie nicht kürzt.
Fahrzeugtechnik verändert sich schnell. Assistenzsysteme müssen nach einem Eingriff kalibriert werden, moderne Karosserien verlangen bestimmte Fügeverfahren, Hochvoltfahrzeuge erfordern eigene Prüfschritte und Sicherheitsvorkehrungen. Was hier übersehen wird, taucht später in der Auszahlung nicht auf – obwohl es Ihnen zusteht.
Auch die Rechtsprechung entwickelt sich laufend weiter, etwa bei Verbringungskosten, Beilackierung, Ersatzteilzuschlägen, der Verweisung auf freie Werkstätten oder der Bewertung von Restwertangeboten. Wir prüfen jeden Fall daran, damit nichts übersehen wird, was Ihren Schaden ausmacht, und jede Position nachvollziehbar belegt ist.
- Geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über 11 Jahren Berufserfahrung
- M.Sc. Wirtschaftsingenieur, technisch fundierte Kalkulation
- Regelmäßige Weiterbildung bei anerkannten Fachakademien
- Kalkulation nach aktuellen Herstellervorgaben
- Laufende Auswertung der Rechtsprechung zur Schadenregulierung
Abgrenzung zum Schadengutachten
Das Unfallgutachten ist der richtige Weg, wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat und die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert. Haftet niemand anderes, etwa bei Eigenverschulden, Kaskoschäden, Hagel, Vandalismus oder Marderbiss, erstellen wir stattdessen ein Schadengutachten. Wenn Sie unsicher sind, welcher Fall vorliegt, rufen Sie uns an – das klären wir in wenigen Minuten am Telefon.
Unfallgutachten in Düsseldorf und Umgebung
Wir sind in ganz Düsseldorf unterwegs – von Pempelfort und der Altstadt über Bilk und Oberkassel bis Benrath, Garath und Reisholz. Auch in Neuss, Ratingen, Hilden, Langenfeld, Erkrath und Leverkusen begutachten wir Ihr Fahrzeug vor Ort, meist noch am selben Tag.
Der Termin findet dort statt, wo das Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder beim Abschleppdienst. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, kommen wir zum Standort – Sie müssen nichts organisieren.
Unsere Qualifikationen
Häufige Fragen zum Thema
Kostenlosen Rückruf anfordern
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall – wir melden uns umgehend zurück. Oder rufen Sie direkt an: 0211 1520 7079.