Rechtliches
Begriffe im Schadenfall
Nach einem Unfall begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. Hier erklären wir die wichtigsten davon einfach und verständlich.
130%-Regelung
Liegen die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen und bekommen die vollen Kosten erstattet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate weiterfahren.
Fiktive Abrechnung
Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.
Haftungsbestätigung
Die schriftliche Bestätigung der gegnerischen Versicherung, dass sie die Haftung für den Unfall grundsätzlich anerkennt und die Kosten übernimmt.
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht hat. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Kaskoschaden
Ein Schaden am eigenen Fahrzeug ohne Fremdverschulden, zum Beispiel durch einen Wildunfall oder Glasschaden. Die eigene Kaskoversicherung zahlt in diesem Fall.
Kostenvoranschlag (Kurzgutachten)
Eine vereinfachte Schadenfeststellung für kleinere Schäden bis etwa 700 bis 1.000 Euro Reparaturkosten. Geeignet ist diese Variante ausschließlich bei Bagatellschäden, bei größeren Schäden empfiehlt sich ein vollständiges Gutachten.
Merkantile Wertminderung
Der Wertverlust, den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur behält, weil es als Unfallwagen gilt.
Mietwagenkosten
Kosten für ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturzeit. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung diese Kosten.
Nutzungsausfallentschädigung
Eine tägliche Geldentschädigung als Alternative zum Mietwagen, wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten.
Restwert
Der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch hat. Wir ermitteln ihn durch Anfragen bei seriösen Händlern aus der näheren Umgebung.
Schmerzensgeld
Ein finanzieller Ausgleich für erlittene Verletzungen und Leid nach einem Unfall, unabhängig vom Sachschaden.
Totalschaden
Die Reparaturkosten allein liegen bereits über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Die Reparaturkosten liegen über der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das bedeutet, eine Reparatur würde am Ende teurer kommen, als das beschädigte Fahrzeug zu verkaufen und ein vergleichbares neu zu kaufen.
Unfallgutachten
Das vollständige Sachverständigengutachten nach einem Unfall mit Schadenbeschreibung, Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Vorschaden
Ein Schaden, den das Fahrzeug bereits vor dem aktuellen Unfall hatte. Man unterscheidet reparierte Vorschäden, die fachgerecht behoben wurden, und nicht reparierte Vorschäden, die noch sichtbar oder technisch vorhanden sind. Beide müssen im Gutachten dokumentiert werden.
Wiederbeschaffungswert
Der Preis, den Sie zahlen müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen.
Fragen zu Ihrem Fall?
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – melden Sie sich einfach.