Rechtliches
Parkschaden: Lohnt sich ein Gutachten?
Beim Ausparken angefahren, eine Delle auf dem Parkplatz, ein Kratzer am Stoßfänger – ob Parkschaden, Parkrempler oder Parkplatzrempler: Schnell stellt sich die Frage, ob sich ein Gutachten lohnt. Die Antwort aus der Praxis von Rami Faroun, geprüfter Kfz-Sachverständiger aus Düsseldorf.
Das Wichtigste in Kürze
Ja, in fast allen Fällen. Ein Parkschaden sieht oft harmlos aus, die fachgerechte Reparatur liegt aber fast immer im vierstelligen Bereich – deutlich über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro. Wer unverschuldet angefahren wurde, bekommt das Gutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt. Nur wenn wirklich lediglich das Kennzeichen verbogen ist, lohnt sich kein Gutachten.
Warum ein Parkschaden fast immer unterschätzt wird
Viele Geschädigte schätzen einen Parkschaden auf 500 bis 800 Euro. In der Praxis liegt die fachgerechte Reparatur dagegen fast immer im vierstelligen Bereich. Schon ein zerkratzter Stoßfänger, der nur repariert und nicht ersetzt wird, erreicht schnell diese Größenordnung.
Eine pauschale Zahl lässt sich trotzdem nicht nennen: Die Kosten hängen stark vom Hersteller ab und davon, welche Nebenarbeiten anfallen – etwa das Aus- und Einbauen angrenzender Teile, Beilackierung oder das Kalibrieren von Sensoren.
Was hinter einem kleinen Rempler stecken kann
Was von außen wie ein Kratzer aussieht, betrifft oft weitere Bauteile. Typisch sind:
- Parksensoren im Stoßfänger, die ersetzt oder neu kalibriert werden müssen
- Felgen und Reifen bei seitlichen Remplern
- Scheinwerfer und Rückleuchten samt Halterungen
- Verdeckte Halter und Träger hinter dem Stoßfänger
- Lackschäden an angrenzenden Teilen, die eine Beilackierung erfordern
Solche Schäden erkennt man oft erst bei einer fachkundigen Begutachtung. Fehlen sie im Gutachten, zahlt die Versicherung sie später nicht.
Bagatellgrenze: Warum fast jeder Rempler darüber liegt
Bei Schäden unter etwa 750 Euro übernehmen Versicherungen die Kosten eines vollständigen Gutachtens in der Regel nicht – dann genügt ein Kostenvoranschlag. Nach unserer Erfahrung liegen aber rund 9 von 10 Parkschäden deutlich über dieser Grenze. Deshalb empfehlen wir bei einem Parkschaden fast immer ein vollständiges Unfallgutachten. Einen Kostenvoranschlag sehen wir nur dann als ausreichend, wenn tatsächlich nur das Kennzeichen oder der Kennzeichenhalter verbogen ist.
Wer zahlt das Gutachten?
- Unverschuldet angefahren und der Verursacher ist bekannt: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten vollständig.
- Teilschuld, etwa beim gleichzeitigen Ausparken: Die Kosten werden entsprechend der Haftungsquote anteilig erstattet.
- Verursacher unbekannt: Dann springt meist nur die eigene Vollkaskoversicherung ein. Melden Sie den Schaden in diesem Fall umgehend der Polizei.
So gehen Sie nach einem Parkschaden vor
- Schaden und Umgebung fotografieren, inklusive Kennzeichen des anderen Fahrzeugs.
- Namen, Anschrift und Versicherung des Verursachers notieren, Zeugen festhalten.
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Pauschalbeträge vor Ort vereinbaren.
- Das Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor der Schaden begutachtet ist.
- Einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen – Sie dürfen ihn frei wählen.
Die ausführliche Checkliste für jeden Unfall finden Sie im Ratgeber Was tun nach einem Unfall?.
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